Leipzig – Die Linksextremistin Lina E. muss in Beugehaft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Freitag die sechsmonatige Haft, die das Oberlandesgericht Dresden zuvor verhängt hatte. Der Grund: Die 29-Jährige verweigerte die Aussage als Zeugin.
Lina E. war im Mai 2023 rechtskräftig zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden – wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Sie gehörte zu einer militant-linksextremistischen Gruppierung, die mit Schwerpunkt Leipzig gewaltsam gegen Rechtsextreme vorging: die sogenannte Hammer-Bande. Die Opfer wurden teils schwer verletzt.
Vorzeitig aus der Haft entlassen
Nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Strafe kam die Frau auf Bewährung frei. Am 30. Juni sollte sie am Oberlandesgericht Dresden (Sachsen) noch einmal zu den Angriffen aussagen – als Zeugin. Doch E. verweigerte die Aussage im Prozess gegen den zweiten Teil der Hammerbande. Das Gericht ordnete daraufhin eine bis zu sechsmonatige Beugehaft an.
Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung nun. Zwar dürfe ein Zeuge die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belastet. Doch E. sei wegen der Taten bereits rechtskräftig verurteilt worden. Sie müsse deshalb keine doppelte Bestrafung fürchten. Ein Recht auf Zeugnisverweigerung bestehe dann nicht. Damit ist die Beugehaftanordnung rechtskräftig.
Anwalt kündigt Verfassungsbeschwerde an
Ihr Anwalt Erkan Zünbül kündigte gegenüber der „taz“ (online) am Freitag Verfassungsbeschwerde an. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs füge sich ein „in eine bedenkliche Entwicklung, bei der rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zunehmend eingeschränkt werden“. Ein funktionierender Rechtsstaat messe sich nicht allein an einer effektiven Strafverfolgung, sondern ebenso an der konsequenten Wahrung der Rechte aller Verfahrensbeteiligten, erklärte Zünbül. „Wir sind daher überzeugt, dass die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bedürfen“, unterstrich der Rechtsbeistand von Lina E.