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U-Haft wegen versuchten Mordes: Zahnarzt von Patientin niedergestochen

U-Haft wegen versuchten Mordes: Zahnarzt von Patientin niedergestochen
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Leipzig – Nach einer brutalen Messerattacke vor einer Praxis in Leipzig, hat der Ermittlungsrichter am Leipziger Amtsgericht eine 63-Jährige in U-Haft geschickt. Ihr wird von der Staatsanwaltschaft versuchter Mord vorgeworfen. Am Montag soll die Patientin nach BILD-Informationen hinterrücks ein Messer in den Rücken eines Zahnarztes (54) gerammt haben.

Der Notruf ging um 12.25 Uhr in der Leitstelle ein. Sofort eilten Polizei, Notarzt und Rettungsdienst zum Eckhaus in Leipzig-Möckern. Am Tatort wurde ein Mann mit schweren Stichverletzungen aufgefunden und medizinisch versorgt. Unter Lebensgefahr und in Bauchlage wurde er mit einem Rettungswagen in eine Klinik transportiert. Einen Tag nach der Tat schwebt das Opfer nicht mehr in Lebensgefahr.

Frau nach Messerattacke festgenommen

Die Polizei bestätigte den Einsatz gegenüber BILD. Polizeisprecher Tom-Erik Richter (31): „Ein Mann ist von einer psychisch auffälligen Person lebensbedrohlich verletzt worden.“ Bei der Tatverdächtigen soll es sich nach BILD-Informationen um eine Patientin der Zahnarztpraxis handeln. Nach dem Angriff floh sie vom Tatort, konnte jedoch gefasst werden.

Nach BILD-Informationen soll es sich bei der Tatwaffe um ein Messer handeln, die Polizei spricht offiziell von einem „Stichwerkzeug“. Ein Kriseninterventionsteam kümmert sich um die Praxismitarbeiter, die Spurensicherung war stundenlang am Tatort im Einsatz.

Messerattacke beim Briefeholen

Die Zahnarztpraxis genießt in Leipzig einen hervorragenden Ruf, die Bewertungen bei Google sind exzellent. Eine Praxismitarbeiterin berichtete gegenüber BILD, dass der Zahnarzt in der Mittagspause zum Briefkasten am Hintereingang gegangen sei. Anschließend soll er im Treppenhaus mit einem Messer attackiert worden sein. Die Frau soll bereits zuvor auffällig gewesen sein, am Tattag hätte sie demnach die Praxis aber nicht besucht.

„Die Ermittlungen zum mutmaßlichen Geschehensablauf und möglichen Hintergründen und Motiven der Tat sowie zu der Person der Beschuldigten dauern an", so Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz (63). „Das Gericht sah im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen das Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tatausführung als gegeben an.“

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